Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ab dem 01. November  tritt das neue GEG in Kraft.

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfangreich saniert, muss ab dem

1.11.2020 einen Energieberater hinzuziehen.

 

Unter der Webadresse  https://geg-beratung.de/  finden Sie einen qualifizierten

Energieberater in Ihrer Nähe. Dieses Beratungsgespräch ist für den Hauseigentümer kostenlos.

 

 

Im Falle eines Hauskaufs muss der neue Besitzer  den Energieausweis seiner

Wohnimmobilie  mit einem Energieberater besprechen. Ebenso auch bei umfangreichen energetischen Gebäudesanierungen. Der hinzugezogene Energie-berater  muss als Aussteller von Energieausweisen zugelassen sein.

Vorzugsweise sollte der Energieberater auch bei KfW und Bafa antragsberechtigt

für Förderanträge sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten Sie noch Fragen zum neuen GEG Gesetz haben, können Sie mich gerne

kontaktieren, unter Mail oder auch telefonisch.