Energieeffizient Sanieren

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. KfW- Programme 151 Kredit oder 430  Zuschuss.

 

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentums-wohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften sowie Wohneigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Eigentümer.

Natürlich Personen als Erwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind ebenfalls antragsberechtigt.

 

Konditionen ab dem 24.01.2020

- KfW- Effizienzhaus 55: Der Tilgungszuschuss beträgt 40 % der förderfähigen 

   Investitionskosten, max. 48.000,- EUR je Wohneinheit (max.120.000 € Kredit).

 

- KfW- Effizienzhaus 70: Der Tilgungszuschuss beträgt 35 % der förderfähigen

  Investitionskosten, max. 42.000,- EUR je Wohneinheit (max. 120.000 € Kredit).

 

- KfW- Effizienzhaus 85: Der Tilgungszuschuss beträgt 30 % der förderfähigen 

  Investitionskosten, max. 36.000 EUR je Wohneinheit (max. 120.000 € Kredit).

 

- KfW- Effizienzhaus 100:  Der Tilgungszuschuss beträgt 27,5 % der förderfähigen

  Investitionskosten, max. 33.000 EUR je Wohneinheit (max. 120.000 € Kredit).

 

 - KfW- Effizienzhaus 115:  Der Tilgungszuschuss beträgt 25 % der förderfähigen

   Investitionskosten, max. 30.000 EUR je Wohneinheit (max. 120.000 € Kredit).

 

Das angestrebte energetische Niveau sowie die geplanten Maßnahmen sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Das geförderte KfW-Effizienz-Niveau sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen muss durch den Sachverständigen nachgewiesen werden.

 

Für ein KfW-Effizienzhaus 55 ist daräüber hinaus eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.